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ZHAW vom Bund als beitragsberechtigt bestätigt

Der Bundesrat hat am 25. August 2021 die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften ZHAW gemäss dem Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz beitragsrechtlich anerkannt. Neben der praxisorientierten Lehre gehören Weiterbildung, anwendungsorientierte Forschung sowie Dienstleistungen zu ihren Kernkompetenzen.

Mit Inkrafttreten des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes (HFKG) am 1. Januar 2015 müssen sich nicht nur alle künftigen, sondern auch die bestehenden kantonalen Hochschulen bis Ende 2022 neu institutionell akkreditieren lassen. Mit der institutionellen Akkreditierung erhält eine Hochschule das Recht, sich als «Universität», «Fachhochschule» oder «pädagogische Hochschule» zu bezeichnen. Sie ist im Weiteren eine zwingende Voraussetzung, um als beitragsberechtigt im Sinne des HFKG anerkannt zu werden und in den Genuss von Bundesmitteln zu kommen.

 

Der Kanton Zürich hatte vom Bundesrat im Dezember 2003 gemäss damaligem Fachhochschulgesetz eine unbefristete Genehmigung zur Errichtung und Führung der Zürcher Fachhochschule (ZFH) erhalten. Unter der Bezeichnung ZFH führt der Kanton Zürich die ZHAW, die Zürcher Hochschule der Künste (ZHdK) und die Pädagogische Hochschule Zürich (PHZH). Mit dem HFKG wurden neue Anforderungen an die Governance von Hochschulen gestellt. Da die ZFH die Voraussetzungen für die institutionelle Akkreditierung nicht erfüllt und sich die erwähnten Hochschulen seit der Gründung der ZFH erfolgreich je einzeln und unterschiedlich etabliert haben, beschloss der Fachhochschulrat der ZFH, dass jede Hochschule die Akkreditierung einzeln beantragt.

 

Die ZHAW wurde am 18. Dezember 2020 vom Schweizerischen Akkreditierungsrat als Fachhochschule institutionell akkreditiert. Anschliessend reichte der Kanton Zürich das Gesuch um Beitragsberechtigung der ZHAW beim Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung ein. Die Plenarversammlung der Schweizerischen Hochschulkonferenz SHK hat dieses Gesuch am 24. Juni 2021 einstimmig unterstützt. Basierend darauf hat der Bundesrat am 25. August 2021 die beitragsrechtliche Anerkennung für die ZHAW mit Wirkung ab 1. Januar 2022 ausgesprochen.

 

www.zhaw.ch