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WEKO in digitalen Märkten aktiv

Die WEKO priorisiert Fälle, die einen besonderen Inlandbezug haben.
pixabay

Die Wettbewerbskommission (WEKO) hebt an ihrer jährlichen Medienkonferenz zwei Punkte hervor. Die Digitalisierung beeinflusst den Wettbewerb auf verschiedensten Märkten, birgt grosse Chancen und teilweise kartellrechtliche Risiken. Die politischen Vorstösse zur Revision des Kartellgesetzes drohen dieses zu schwächen.

Die WEKO sieht sich seit Jahren mit Fragen im Bereich der Digitalisierung konfrontiert. Das Schutzziel des wirksamen Wettbewerbs bezieht sich auf alle Märkte. Die WEKO erfüllt diesen Auftrag auch im Hinblick auf die digitale Wirtschaft und hat zahlreiche Fälle entschieden. Die WEKO priorisiert Fälle, die einen besonderen Inlandbezug haben. Sie setzt sich dafür ein, dass kartellbehördliche Lösungen, die beispielsweise in der EU gefunden werden, bei Bedarf auch auf die Schweiz angewendet werden.

 

Die Gerichte bestätigen wiederholt die hohe Qualität der WEKO-Entscheide. Sie setzt damit das Kartellgesetz entsprechend den hohen Anforderungen der Legislative und Judikative um. Trotzdem stellen mehrere politische Vorstösse das Kartellgesetz in Frage und drohen das Gesetz zu schwächen. Gleichzeitig bleiben dringende Reformen liegen. Ein wettbewerbsfähiger Wirtschaftsstandort Schweiz braucht moderne, auf industrieökonomischen Grundsätzen basierende Wettbewerbsregeln, um die wirtschaftliche Leistungskraft und das Wachstum der Schweiz sicherzustellen.