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Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität

Die Qualität der gymnasialen Maturität soll schweizweit gesichert werden.
Pixabay

Die gymnasiale Maturität soll weiterentwickelt werden. In der Vernehmlassung sind die 140 Rückmeldungen zur Revision der gymnasialen Maturität grossmehrheitlich positiv ausgefallen. Die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren EDK hat die Vernehmlassungsergebnisse an der Plenarversammlung vom 23. März 2023 und der Bundesrat an seiner Sitzung vom 29. März 2023 zur Kenntnis genommen. Er hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF beauftragt, die entsprechenden Rechtsgrundlagen gemeinsam mit der EDK bis Mitte 2023 zu finalisieren.

Die Revision sieht vor, die bestehende Bundesratsverordnung und das gleichlautende Reglement der EDK über die Anerkennung der gymnasialen Maturitätszeugnisse sowie die einschlägige Verwaltungsvereinbarung aus dem Jahr 1995 zu aktualisieren. Damit soll die Qualität der gymnasialen Maturität schweizweit gesichert werden und der prüfungsfreie Zugang zu den universitären und pädagogischen Hochschulen gewährleistet bleiben.

In der Vernehmlassung, die der Bund in enger Zusammenarbeit mit der EDK vom 18. Mai 2022 bis 30. September 2022 durchführte, gingen insgesamt 140 Stellungnahmen ein. Die Rückmeldungen zeigen, dass die Notwendigkeit einer Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität grundsätzlich unbestritten ist. Einzelne Revisionsvorschläge müssen im Lichte der Stellungnahmen allerdings überprüft werden. Dies betrifft insbesondere den Grundlagen- und Schwerpunktfächerkatalog, die Zusammensetzung und Gewichtung der Maturitätsprüfung sowie die Übergangsfristen.

Bund und EDK werden den Handlungsspielraum in den genannten Bereichen analysieren und die Rechtstexte gemeinsam finalisieren. Gemäss aktueller Planung werden Bundesrat und EDK die revidierten Rechtsgrundlagen im Juni 2023 verabschieden.

 

www.matu2023.ch