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Totalrevision der Beitragsverordnung von Innosuisse genehmigt

Die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) durch Innosuisse ist beschlossene Sache.
Innosuisse

Der Bundesrat hat am 26. Oktober 2022 die Totalrevision der Beitragsverordnung der Schweizerischen Agentur für Innovationsförderung Innosuisse genehmigt. Diese war am 4. Juli 2022 von deren Verwaltungsrat beschlossen worden. Innosuisse setzt mit der neuen Verordnung die Revision des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) von Ende Dezember 2021 um. Zudem hat der Bundesrat Änderungen in der Forschungs- und Innovationsverordnung beschlossen.

Die Beitragsverordnung von Innosuisse konkretisiert die mit der Revision des Bun­desgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) verabschiedete Optimierung der Innovationsförderung durch Innosuisse. Auf der Basis des revidierten FIFG beteiligen sich bei Innovationsprojekten künftig Unternehmen und andere Umsetzungspartner mit Eigenleistungen im Umfang von 40 bis 60 Prozent an den direkten Gesamtprojektkosten. Bis anhin galt im Regelfall eine hälftige Beteiligung. In begründeten Fällen sind über diese Bandbreite hinausgehende Abweichungen möglich. In der internationalen Innovationsprojektförderung können Schweizer Umsetzungspartner, also beispielsweise KMU, direkte Fördermittel von Innosuisse erhalten. Sie werden so gegenüber ihren ausländischen Projektpartnern gleichgestellt.

Abgestützt auf das revidierte FIFG kann Innosuisse neu Innovationsprojekte von Jungunternehmen zur Vorbereitung ihres erstmaligen Markteintritts fördern. Bisher mussten Start-ups als Umsetzungspartner bei Innovationsprojekten mit Forschungspartnern ihre Eigenleistungen selber finanzieren. Bei solchen Projekten braucht es neu keinen Forschungspartner mehr. Mit dieser neuen Fördermöglichkeit soll der Transfer von wissenschaftlichen Erkenntnissen in die Praxis beschleunigt und der Start-up-Ökonomie zusätzlicher Auftrieb verliehen werden. Die heutige Förderpalette von Innosuisse für Start-ups, bestehend aus Unterstützung in den Bereichen Weiterbildung, Coaching und Internationalisierung, wird dadurch mit einem wichtigen Element ergänzt.

Die Beitragsverordnung von Innosuisse enthält neue Bestimmungen zur Nachwuchs­förderung und führt die Möglichkeit zur Unterstützung von Organisationen des Start-up-Ökosystems ein. Auch konkretisiert sie die Förderung des wissenschaftsbasierten Unternehmertums sowie des Wissens- und Technologietransfers.

Mit der Änderung der Forschungs- und Innovationsförderungsverordnung (V-FIFG) setzt der Bundesrat weitere Bestimmungen um, die das Parlament mit der Änderung des Forschungs- und Innovationsförderungsgesetzes FIFG am 17. Dezember 2021 beschlossen hatte, und passt die Verordnung in einigen weiteren Punkten an. Es handelt sich u.a. um Anpassungen bei der Reserveregelung des Schweizerischen Nationalfonds und beim Verfahren für die Roadmap für Forschungsinfrastrukturen.

Alle Verordnungsbestimmungen sollen zusammen mit dem revidierten FIFG am 1. Januar 2023 in Kraft treten.