Bei seiner Entscheidungsfindung für die Ausnahmenregelung stützt sich die EU-Kommission auf den von ihr in Auftrag gegebenen Report des Öko-Instituts e. V., der Umfang und Notwendigkeit der Ausnahmen-Verlängerung prüft. Der Fokus liegt auf den bestehenden Ausnahmen 6(a), 6(a)-I, 6(b), 6(b)-I, 6(b)-II, 6(c), 7(a), 7(c)-I und 7 (c)-II.
Anfang Januar hat das Öko-Institut seinen mit Spannung erwarteten Bericht vorgelegt: https://rohs.exemptions.oeko.info/index.php?id=127. Dort wird neben kürzeren Fristen auch eine teilweise Verlängerung um 5 Jahre vorgeschlagen, nämlich zum 21.7.2026 - gerechnet ab dem abgelaufenen Stichtag 21.7.2021. Demnach könnten bis Januar 2025 neue Verlängerungsanträge über den Stichtag im Juli 2026 hinaus gestellt werden. Allerdings wird die Auswertung des 235 Seiten umfassenden Berichts durch die EU noch dauern, dann folgt die Besprechung des Entwurfs mit Interessensvertretern, eventuelle inhaltliche Änderungen, bevor die offizielle Veröffentlichung im EU-Amtsblatt erfolgt – die Entscheidung kann sich durchaus in die 2.Jahreshälfte verschieben.
Bis die EU-Kommission über den Antrag auf Erneuerung entschieden hat, bleiben die Ausnahmen unverändert gültig. Sollte eine Streichung einer Ausnahme offiziell veröffentlicht werden, bleibt den Herstellern eine weitere Übergangsfrist von etwa 12 bis max. 18 Monaten für die Umstellung auf Alternativen. Dennoch empfiehlt der FBDi Verband den Herstellern, sich bereits heute auf die Suche nach Alternativen zu machen, sofern dies noch nicht passiert ist. Jede Ausnahmen-Verlängerung beinhaltet erfahrungsgemäss Einschränkungen bis hin zur letztendlichen Ablehnung, wie es die EU-Kommission mit der RoHS-Richtlinie verfolgt.