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Innovationsförderung flexibilisieren

Innosuisse soll sich neu mit 40% bis 60% an den Gesamtprojektkosten beteiligen können.

Der Bundesrat hat am 17. Februar 2021 die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation ans Parlament verabschiedet.

Im Zentrum der Vorlage steht die Erhöhung des Handlungsspielraums und der Flexibilität von Innosuisse, der Schweizerischen Agentur für Innovationsförderung, unter anderem bei der Förderung von Innovationsprojekten und Start-ups. Weitere Anpassungen betreffen die Reserven der Innosuisse und des Schweizerischen Nationalfonds.

Die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) sieht insbesondere Anpassungen bei der Innovationsförderung vor, indem Innosuisse in klar definierten Bereichen mehr Spielraum bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im dynamischen Umfeld der Innovationsförderung erhält. So sollen sich Unternehmen als Umsetzungspartner bei der Förderung von Innovationsprojekten durch Innosuisse neu mit 40% bis 60% an den Gesamtprojektkosten beteiligen. Bis anhin galt im Regelfall eine hälftige Beteiligung. Im Einzelfall kann Innosuisse künftig eine höhere Beteiligung des Umsetzungspartners als 60% oder eine tiefere Beteiligung als 40% festlegen. Letzteres ist bereits unter geltendem Recht möglich.

 

Förderung von Start-ups und Nachwuchs

Ein besonderes Gewicht kommt neu der Förderung von Innovationsprojekten von Start-ups zu. Innosuisse soll Innovationsprojekte von Jungunternehmen zur Vorbereitung ihres erstmaligen Markteintritts direkt fördern können. Damit soll der Transfer von wissenschaftlichen Erkenntnissen in die Praxis beschleunigt und der Start-up-Ökonomie zusätzlicher Auftrieb verliehen werden. Heute können Start-ups bei Innosuisse lediglich Unterstützung in den Bereichen Weiterbildung, Coaching und Internationalisierung beantragen sowie als Umsetzungspartner bei Innovationsprojekten mitwirken.

Etwas mehr Spielraum soll Innosuisse auch in der Nachwuchsförderung, bei der Förderung des wissenschaftsbasierten Unternehmertums und dem Wissens- und Technologietransfer sowie bei der Entschädigung für indirekte Forschungskosten (Overhead) bei vom Bund unterstützten Technologiekompetenzzentren erhalten.

 

Weitere Gesetzesanpassungen

Weiter sieht der Gesetzesentwurf vor, die Bestimmungen über die Reserven von Innosuisse und des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) so zu ändern, dass die bis anhin fixe Reserveobergrenze ausnahmsweise und zeitlich limitiert überschritten werden kann. Damit sollen Innosuisse und der SNF ihre Fördertätigkeiten mit der grösstmöglichen Kontinuität durchführen können.

 

www.innosuisse.ch