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Befristete Erhöhung der Stromproduktion bei Wasserkraftwerken

Die Wasserkraftwerke sollen hochgefahren werden, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
pixabay

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. September 2022 eine weitere Massnahme zur Stärkung der Stromversorgungssicherheit gutgeheissen. Wasserkraftwerke, die erhöhte ökologische Anforderungen erfüllen, sollen mehr Wasser für die Stromproduktion nutzen. Die entsprechende Verordnung ist auf sieben Monate befristet und tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft. Mit der Massnahme kann die Stromproduktion um maximal 150 GWh gesteigert werden.

In den letzten Monaten hat der Bundesrat verschiedene Massnahmen eingeleitet, um das Risiko eines Energieengpasses in diesem Winter zu minimieren. Er hat eine Wasserkraftreserve für den kommenden Winter beschlossen, er hat den Einsatz von Reservekraftwerken ermöglicht, die Beschaffung zusätzlicher Gasreserven angeordnet und eine Sparkampagne eingeleitet. An der Sitzung vom 30. September 2022 hat er ergänzend entschieden, dass bestimmte Wasserkraftwerke während sieben Monaten – zwischen dem 1. Oktober 2022 und dem 30. April 2023 – mehr Wasser für die Stromproduktion zur Verfügung haben sollen. Dafür können sie die Restwasserabgabe temporär reduzieren.

Anwenden sollen die Regelung Wasserkraftwerke, die nach 1992 eine neue Nutzungskonzession erhalten haben und aus ökologischen Gründen höhere Restwassermengen abgeben als die gesetzlich minimal erforderlichen Mengen. Von den insgesamt rund 1500 Wasserkraftwerken in der Schweiz betrifft die Regelung damit rund 45 Anlagen. Der Bundesrat rechnet dank dieser Massnahme mit einer Zunahme der Stromproduktion von maximal 150 GWh. Dies entspricht etwa der jährlichen Stromproduktion eines Aare-Flusskraftwerks, respektive 30% der vom Bundesrat beschlossenen Wasserkraftreserve für den kommenden Winter in den Schweizer Stauseen.

 

Auswirkungen auf die Umwelt

Das Gewässerschutzgesetz legt für Wasserkraftwerke die minimal notwendige Restwassermenge basierend auf hydrologischen Parametern fest. Diese Mindestrestwassermenge wird gemäss Gesetz in verschiedenen Konstellationen erhöht. Mit der heute vom Bundesrat verabschiedeten Verordnung wird die Restwassermenge der 45 Kraftwerke, die heute höhere Anforderungen erfüllen, für sieben Monate auf die minimal notwendige Mindestrestwassermenge reduziert.

Da die Restwasserreduktion zeitlich auf sieben Monate beschränkt ist, stuft der Bundesrat die Auswirkungen auf die Umwelt als vertretbar und im Vergleich zum volkswirtschaftlichen Nutzen als verhältnismässig ein. Es ist insbesondere mit einer temporären Einschränkung der Fischwanderung zu rechnen. Das kann die Fortpflanzung des Fischbestandes 2023 erschweren. Erst bei einer langfristigen Anwendung der Regelung wären irreversible Auswirkungen auf Biodiversität, Wasserversorgung oder Wasserqualität zu erwarten.

Zuständig für die Umsetzung der Verordnung sind die Kantone, bei Grenzkraftwerken das Bundesamt für Energie BFE. Der Bundesrat empfiehlt den Kantonen ausserdem, dass sie ergänzende Massnahmen zur Steigerung der Stromproduktion prüfen, die in ihrem Zuständigkeitsbereich liegen. Zu den empfohlenen Massnahmen gehören die temporäre Erhöhung der Staukote bei Flusskraftwerken, sofern damit keine anderweitigen Schäden entstehen, sowie die befristete Bewilligung eines optimierten Kraftwerkeinsatzes, der über die Konzession hinausgeht.