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Kurzarbeit ist massiv zurückgegangen

Gemäss den Erhebungen des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) waren Ende August 2020 151’111 Arbeitslose bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) eingeschrieben, 2241 mehr als im Vormonat. Die Arbeitslosenquote stieg damit von 3,2% im Juli 2020 auf 3,3% im Berichtsmonat. Gegenüber dem Vorjahresmonat erhöhte sich die Arbeitslosigkeit um 51’559 Personen (+51,8%).

Jugendarbeitslosigkeit im August 2020

Die Jugendarbeitslosigkeit (15- bis 24-Jährige) erhöhte sich um 2446 Personen (+13,7%) auf 20’341. Im Vergleich zum Vorjahresmonat entspricht dies einem Anstieg um 7199 Personen (+54,8%).

 

 

 

Arbeitslose 50-64 Jahre im August 2020

Die Anzahl der Arbeitslosen 50-64 Jahre erhöhte sich um 305 Personen (+0,8%) auf 39’835. Im Vergleich zum Vorjahresmonat entspricht dies einer Zunahme um 12’407 Personen (+45,2%).

 

 

 

Stellensuchende im August 2020

Insgesamt wurden 237’215 Stellensuchende registriert, 1453 mehr als im Vormonat. Gegenüber der Vorjahresperiode stieg diese Zahl damit um 67’366 Personen (+39,7%).

 

 

 

Gemeldete offene Stellen im August 2020

Auf den 1. Juli 2018 wurde die Stellenmeldepflicht für Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote von mindestens 8% schweizweit eingeführt, seit 1. Januar 2020 gilt nun neu ein Schwellenwert von 5%. Die Zahl der bei den RAV gemeldeten offenen Stellen verringerte sich im August um 243 auf 35’052 Stellen. Von den 35’052 Stellen unterlagen 20’353 Stellen der Meldepflicht.

 


 

 

Abgerechnete Kurzarbeit im Juni 2020

Im Juni 2020 waren 488’312 Personen von Kurzarbeit betroffen, 402’578 Personen weniger (-45,2%) als im Vormonat. Die Anzahl der betroffenen Betriebe verringerte sich um 57’583 Einheiten (-52,4%) auf 52’405. Die ausgefallenen Arbeitsstunden nahmen um 29’558’322 (-51,0%) auf 28’374’970 Stunden ab. In der entsprechenden Vorjahresperiode (Juni 2019) waren 59’550 Ausfallstunden registriert worden, welche sich auf 1’507 Personen in 84 Betrieben verteilt hatten.

 

 

 

Aussteuerungen im Juni 2020

Gemäss vorläufigen Angaben der Arbeitslosenversicherungskassen belief sich die Zahl der Personen, welche ihr Recht auf Arbeitslosenentschädigung im Verlauf des Monats Juni 2020 ausgeschöpft hatten, auf 25 Personen. Während der Geltungsdauer der COVID-19-Verordnung der Arbeitslosenversicherung können alle anspruchsberechtigten Personen maximal 120 zusätzliche Taggelder beziehen.