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«Krisenfenster» im Kampf gegen das Coronavirus

Swissmechanic begrüsst den Entscheid des Bundesrates, dass Betriebe, die glaubhaft die Massnahmen zum Abstandhalten und zur Hygiene erfüllen, ihren Betrieb auch im Falle eines «Krisenfensters» weiterführen können.

Der Bundesrat erlaubt im Ausnahmefall Kantonen vom Bundesrecht abzuweichen aufgrund einer epidemiologisch besonderen Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung und kurzzeitig die Tätigkeit ganzer Wirtschaftsbranchen einzuschränken oder einzustellen.

 

Swissmechanic hat Verständnis für solche «Krisenfenster», aber er appelliert an den Bundesrat, diese Möglichkeit äusserst zurückhaltend anzuwenden. Ein weitestgehender Shutdown der Schweizer Wirtschaft hätte gravierende und lang anhaltende Schäden zur Folge.

 

Swissmechanic begrüsst deshalb den Entscheid des Bundesrates, dass Firmen, die glaubhaft die Massnahmen zum Abstandhalten und zur Hygiene erfüllen, ihren Betrieb weiterführen können. Es muss das gemeinsame Ziel von Politik und Realwirtschaft sein, dass der Betrieb möglichst vieler Unternehmen so gut als möglich aufrechterhalten werden kann. Je besser dies gelingt, umso schneller kann die Wirtschaft nach dem Abflauen der Epidemie wieder Fahrt aufnehmen.

 

www.swissmechanic.ch