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Durchhalten im Kampf gegen Corona

Eine zweite grosse Corona-Welle muss unbedingt verhindert werden. Deshalb begrüsst Swissmechanic die Einführung der Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr. Die Verlängerung der Bezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Erhaltung der Arbeitsplätze.

Seit einigen Tagen steigt die Zahl der Neuinfizierten in der Schweiz wieder an – neuerdings ist der Wert sogar wieder dreistellig. Dies gibt Grund zur Sorge, dass die Schweiz das bisher Erreichte wieder verspielen könnte. Ein Horrorszenario. Deshalb muss jetzt sofort gehandelt werden.

 

 

 

 

 

Im Kampf gegen steigende Fallzahlen führt der Bundesrat ab 6. Juli 2020 eine Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr ein. Swissmechanic hält diesen Entscheid für wichtig und richtig, nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass die Reisebewegungen in der Ferienzeit noch zunehmen dürften.

 

 

 

 

 

Auch die vom Bundesrat beschlossene Verlängerung der Bezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung von 12 auf 18 Monate bis Ende 2021 wird von Swissmechanic ausdrücklich begrüsst. Damit bleiben Arbeitsplätze erhalten und die weiterhin schwierige Situation kann etwas stabilisiert werden.

 

 

 

 

 

Swissmechanic hat die Schritte zur Lockerung des Corona-bedingten Ausnahmezustandes immer begrüsst und sehnt wie alle die Rückkehr zur Normalität herbei. Allerdings, das lehrt uns die Erfahrung der letzten Tage, braucht es auf diesem Weg weiterhin viel Geduld und vor allem braucht es die Mitarbeit und Mithilfe aller Teile der Gesellschaft.

 

 

 

 

 

Die Betriebe der MEM-Branche haben in der Krise bewiesen, dass sie ihre Fürsorgepflicht wahrnehmen, die wichtigen Hygienevorschriften einhalten und somit ihre Mitarbeitenden schützen können. So ist es gelungen, die Produktion auch während des Lockdowns stets aufrecht zu erhalten. Ein Nachlassen kommt nicht in Frage. Im Gegenteil: Die KMU der MEM-Branche sind sich ihrer Verantwortung sehr bewusst und werden weiterhin alles daransetzen, die Empfehlungen und Vorschriften des BAG umzusetzen.

 

 

 

 

 

www.swissmechanic.ch