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Die Lage auf dem Arbeitsmarkt im Juli 2020

Gemäss den Erhebungen des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) waren Ende Juli 2020 148’870 Arbeitslose bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) eingeschrieben, 1419 weniger als im Vormonat. Die Arbeitslosenquote verharrte bei 3,2% im Berichtsmonat. Gegenüber dem Vorjahresmonat erhöhte sich die Arbeitslosigkeit um 51’292 Personen (+52,6%).

Jugendarbeitslosigkeit im Juli 2020

Die Jugendarbeitslosigkeit (15- bis 24-Jährige) erhöhte sich um 578 Personen (+3,3%) auf 17’895. Im Vergleich zum Vorjahresmonat entspricht dies einem Anstieg um 7066 Personen (+65,3%).

 

 

 

Arbeitslose 50-64 Jahre im Juli 2020

Die Anzahl der Arbeitslosen 50-64 Jahre verringerte sich um 154 Personen (-0,4%) auf 39’530. Im Vergleich zum Vorjahresmonat entspricht dies einer Zunahme um 11’914 Personen (+43,1%).

 

 

 

Stellensuchende im Juli 2020

Insgesamt wurden 235’762 Stellensuchende registriert, 2308 mehr als im Vormonat. Gegenüber der Vorjahresperiode stieg diese Zahl damit um 64’482 Personen (+37,6%).

 

 

 

Gemeldete offene Stellen im Juli 2020

Auf den 1. Juli 2018 wurde die Stellenmeldepflicht für Berufsarten mit einer Abeitslosenquote von mindestens 8% schweizweit eingeführt, seit 1. Januar 2020 gilt nun neu ein Schwellenwert von 5%. Die Zahl der bei den RAV gemeldeten offenen Stellen erhöhte sich im Juli um 3376 auf 35’295 Stellen. Von den 35’295 Stellen unterlagen 19’951 Stellen der Meldepflicht.

 

 

 

Abgerechnete Kurzarbeit im Mai 2020

Im Mai 2020 waren 890’890 Personen von Kurzarbeit betroffen, 186’151 Personen weniger (-17,3%) als im Vormonat. Die Anzahl der betroffenen Betriebe verringerte sich um 21’081 Einheiten (-16,1%) auf 109’988. Die ausgefallenen Arbeitsstunden nahmen um 32’251’979 (-35,8%) auf 57’933’292 Stunden ab. In der entsprechenden Vorjahresperiode (Mai 2019) waren 71’054 Ausfallstunden registriert worden, welche sich auf 1374 Personen in 82 Betrieben verteilt hatten.

 

 

 

Aussteuerungen im Mai 2020

Gemäss vorläufigen Angaben der Arbeitslosenversicherungskassen belief sich die Zahl der Personen, welche ihr Recht auf Arbeitslosenentschädigung im Verlauf des Monats Mai 2020 ausgeschöpft hatten, auf 62 Personen. Während der Geltungsdauer der COVID-19-Verordnung der Arbeitslosenversicherung können alle anspruchsberechtigten Personen maximal 120 zusätzliche Taggelder beziehen.