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Die EU-DSGVO als Chance nutzen

Die EU-DSGVO bietet viele Chancen: Das Vertrauen der Kunden und die Transparenz gegenüber Dritten können gestärkt werden. Um sich den Herausforderungen der EU-DSGVO erfolgreich zu stellen, empfiehlt sich ein Ansatz, der Datenschutz und Informationssicherheit gleichermassen betrachtet. Ein breit aufgestelltes, nahtlos zusammenarbeitendes Lösungsportfolio aus sicheren Netzwerken, Monitoring, Endpoints, Applikationen und Clouds, ist dabei unabdingbar.

 

Die europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) tritt am 25. Mai 2018 in Kraft. Während der Stichtag immer näher rückt, müssen sich die Verantwortlichen durch eine Flut an Informationen kämpfen. Zusammen mit den Auflagen und Bussgeldern schüren die kursierenden Informationen oftmals Angst vor den bevorstehenden Änderungen.

 

Die EU-DSVGO als Chance verstehen

 

Dabei birgt die DSGVO grosse Chancen: Die Verordnung ist eine Modernisierung für wirksamen und konkreten Schutz personenbezogener Daten in Europa. Unternehmen haben die Chance, ihr Vertrauensverhältnis gegenüber Kunden, Partnern und Mitarbeitern zu untermauern, wenn sie die Richtlinie umsetzen. Im Zeitalter rasanter Digitalisierung und daten-getriebener Wirtschaft ist ein gewissenhafter und integrer Umgang mit Informationen unabdingbar – Geschäfte und Prozesse im Einklang mit der EU-DSGVO belegen eine solche Handhabung.

 

Ein weiterer Vorteil: Um nachweisen zu können, dass ein Unternehmen datenschutzrechtliche Vorgaben einhält, muss es ein Datenschutzmanagementsystem einführen. Diese notwendige Bedingung der Verordnung stellt einen hohen Nutzen für das Unternehmen dar. Der Datenschutzbeauftragte erhält über ein risikobasiertes Managementsystem schnell eine Übersicht über die laufende Verarbeitung von personenbezogenen Daten und kann darauf seine datenschutzrechtliche Prüfung aufbauen. Zudem ist im Falle einer Prüfung durch die zuständige Aufsichtsbehörde für Datenschutz die Vorlage des Verfahrensverzeichnisses jederzeit möglich. Darüber hinaus gewährleistet ein solches Verzeichnis Transparenz und Qualität – auch gegenüber Dritten. Hinzu kommt: Die EU-DSGVO schliesst Backdoor-Lösungen rigoros aus. Backdoors bezeichnen einen Teil einer Software, der es ermöglicht, die normale Zugriffssicherung zu einem Computer oder einer sonst geschützten Funktion eines Computerprogramms zu umgehen und so einen unbefugten Zugang zu erlangen. Damit verschafft sie europäischen Unternehmen einen Vorteil gegenüber dem globalen Wettbewerb.

 

Grundsätze zur Gewährleistung der Datenverordnung

 

Konkret wird die Modernisierung des Datenschutzes durch mehrere Grundsätze gewährleistet, die in Art. 5 der EU-DSGVO festgelegt sind. Die zentralen Prinzipien der neuen Verordnung lauten:

  • Rechtmässigkeit und Transparenz: Ohne eine Ermächtigungs- bzw. Rechtsgrundlage dürfen keine personenbezogenen Daten erhoben und benutzt werden.
  • Zweckbindung: Die 05-SI-P07-Roschi personenbezogenen Daten, für die eine Ermächtigungsgrundlage vorhanden ist, dürfen nur zu dem Zweck verwendet werden, für den ebendiese Ermächtigung erteilt wurde.
  • Datenminimierung: Die Datenverarbeitung muss auf das notwendigste Mass beschränkt werden.
  • Richtigkeit von Daten: Bei falschen und unsachlichen Daten hat das Datensubjekt sofortigen Anspruch auf Berichtigung bzw. Löschung.
  • Speicherbegrenzung: Die neue Verordnung besagt, dass die Datenspeicherung auf den Zeitraum der Verarbeitung beschränkt ist und unbegrenzte Datenspeicherung vermieden werden muss.
  • Integrität und Vertraulichkeit: Die personenbezogenen Daten müssen angemessen gesichert werden vor Manipulation oder Fälschung. Vor dem Hintergrund, dass die Zahl der Cyberangriffe auf Datenbanken und Zugangsberechtigungen stetig steigt, hat dieses Prinzip in der EU-Verordnung einen neuen Stellenwert.
  • Rechenschaftspflicht: Die Einhaltung dieser Grundsätze muss nachgewiesen werden..

 

Ein wesentlicher Aspekt der EU-DSGVO ist die Sicherheit der Datenverarbeitung. Um Integrität und Vertraulichkeit zu gewährleisten, müssen Unternehmen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten technische und organisatorische Massnahmen ergreifen, die einen Schutz vor unbefugter oder unrechtmäs­siger Verarbeitung der Daten, ihren Verlust sowie ihre unbeabsichtigte Zerstörung oder Schädigung sicherstellen. Die Wahl der konkreten Technologien und Massnahmen soll dabei gemäss der Wahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte der Betroffenen abgewogen werden.

 

Ein konzeptioneller Ansatz schafft Abhilfe

 

Die neuen Prinzipien stellen Unternehmen vor konkrete Herausforderungen. Sie müssen Massnahmen ergreifen, die die Vertraulichkeit, Integrität und Belastbarkeit der Systeme und Dienste sicherstellen und die Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten gewährleisten sowie eine Wiederherstellung der Daten ermöglichen. Vor allem die Abschätzung des Risikos nach einer festgelegten Methodik – das Fachwort lautet: Datenschutzfolgenabschätzungen – stellt eine erhöhte Anforderung an Unternehmen dar. Eine weitere Herausforderung sind die erweiterten Informations- und Auskunftspflichten gegenüber Betroffenen sowie eine generelle Ausweitung der Betroffenenrechte.

 

Um sich diesen Herausforderungen zu stellen empfiehlt sich die Einführung eines sogenannten Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS). Darin werden Verfahren und Regeln aufgestellt, die dafür sorgen, dass die benötigte Informationssicherheit im Unternehmen zunächst definiert, dann umgesetzt und kontinuierlich verbessert wird. Um dem erhöhten Anspruch der EU-DSGVO gerecht zu werden, bedarf es zudem eines breit aufgestellten Portfolios an IT-Sicherheitslösungen, die auf allen Ebenen zusammenarbeiten und ineinandergreifen. Dazu gehört das Einrichten sicherer Netzwerke, des Monitorings, der Endpoints, Applikationen und Clouds. Verantwortlich für die Initiierung und Umsetzung der oben genannten Massnahmen ist immer der Datenschutzbeauftragte und teilweise der IT-Sicherheitsbeauftragte.  

 

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