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Risikoeinschätzung mit EN 23 125

In den beiden vorhergehenden Beiträgen wurden Möglichkeiten zur Risikobeurteilung nach übergeordneten Normen, sogenannten B-Normen, vorgestellt. Für Drehmaschinen steht aber auch eine C-Norm, die EN ISO 23 125, zur Verfügung. In dieser sind einige Regelungen zur Risikobeurteilung speziell bei Drehmaschinen aufgeführt.

Im Kapitel 4 der Norm ist eine Liste mit möglichen signifikanten Gefährdungen enthalten. Diese dient dem Konstrukteur als Hilfestellung, welche Gefährdungen zu beurteilen sind. Wie bei C-Normen üblich, sind dies die Gefahrenstellen in der Maschine, wie z.B. der Arbeitsbereich oder der Bereich des Späneförderers, aber auch die Gefahren selbst, wie z.B. Herausschleudern von Teilen oder auch Erfassen und Einziehen von Teilen. Selbst Gefährdungen, die von Feuer oder Explosion ausgehen, werden von der C-Norm mit behandelt. Folgende Gefährdungen sind zu betrachten:

  • mechanische Gefährdungen
  • elektrische Gefährdungen
  • thermische Gefährdungen
  • Lärm-Gefährdungen
  • Strahlungs-Gefährdungen
  • Material-/Substanzgefährdungen
  • ergonomische Gefährdungen
  • Gefährdungen im Zusammenhang mit der Einsatzumgebung der Maschine

 

Gefährliche Situationen und Ereignisse

Die aufgeführten Gefährdungen werden in gefährliche Situationen und gefährliche Ereignisse unterteilt. Beispielhaft könnten dies für mechanische Gefährdungen folgende sein:

  • Beschleunigung/Abbremsung (kinematische Energie)
  • spitze Teile
  • Annäherung eines sich bewegenden Teils an ein feststehendes Teil

 

Die Gefährdungen werden sehr spezifisch behandelt und in einer Tabelle zusammengetragen. Für jede Gefährdung wird auf den Abschnitt in der Norm verwiesen, was bezüglich jedes einzelnen Punkts zu beachten ist.

Im Kapitel 5.11 der Norm mit dem Titel «Besondere Anforderungen infolge von Gefahren durch Ausfall der Steuerung» ist eine Tabelle für den geforderten PL enthalten. Die Betrachtung in der Norm ist hier umgekehrt – die Risikominderung wird durch steuerungstechnische Massnahmen erreicht. Dazu muss die jeweilige Massnahme einen PL erfüllen. Dieser PL muss aber zumindest dem PLr der Gefahrenstelle entsprechen.

 

Ein Beispiel – Risikominderung durch eine Schutztür

Auch hierzu wieder ein Beispiel aus der Norm. Die Risikominderung durch eine Schutztür im Arbeitsbereich durch den Bediener muss mindestens Kategorie 3 und PL d erfüllen. Normativ wird das ein wenig umständlicher formuliert.

In dieser Tabelle wird neben dem PL für die Schaltung auch die Kategorie vorgegeben. Nach EN ISO 13 849-1 könnte der PL d auch mit einer Kategorie 2 Schaltung erreicht werden, was entsprechend der Tabelle für die Drehmaschine aber nicht geeignet ist. Es muss die Kategorie 3 erfüllt werden. Die Risiko-

beurteilung nach ISO 13 849-1 Anhang A ergibt einen PLr (Performancel Level required). Die Beurteilung nach EN 62 061 dagegen einen SIL (Safety Integrity Level). Die EN ISO 12 100 lässt völlig frei, wie das Ergebnis der Risikobeurteilung auszusehen hat. Die EN ISO 23 125 enthält im Abschnitt 5.11 eine Tabelle zur

Risikobeurteilung, die einen PLr für spezifische Gefährdungen an Drehmaschinen ergibt. Die technische Risikominderung wird ebenfalls nach EN ISO 13 849-1 beurteilt. Somit ist der Vergleich des PLr mit dem PL der steuerungstechnischen Massnahmen sehr einfach. Daher ist die Angabe eines PLr in der EN ISO 23 125 sehr hilfreich.

 

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