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Neue Norm verlangt zusätzlich auch optische Alarmierung

Viele der aktuell im Brandschutz verwendeten optischen Signalgeber erfüllen nicht die Anforderungen der EN54-23 hinsichtlich Lichtleistung, Lichtverteilung und Kunststoff-Qualität. Jedoch müssen Unternehmen ab 1. März 2013 zwingend entsprechend zertifizierte optische und/oder akustische Signalgeber einsetzen, da die Übergangsfrist zu diesem Termin ausläuft. Aufgrund dessen werden viele der heute zugelassenen Signalgeber ihre Zulassung verlieren und man darf sie für Neu-Installationen nicht mehr verwenden. Die normgerechten Pfannenberg-Signalgeber sind für alle Länder der EU zugelassen. Die neue Norm EN54-23:2010-06 stellt erstmals auch Anforderungen an die Lichtleistung. In vielen Alarmierungsfällen müssen neben akustischen künftig auch optische Warnsignale zum Einsatz kommen.

Carl Geisser AG

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